Offenbar war im Zusammenhang mit diesem Vorfall am 4. Juli 2021 auf der Notfallaufnahme eine Röntgenaufnahme gemacht worden; diese befindet sich allerdings, soweit ersichtlich, nicht in den Unterlagen (anamnestisch sei keine Fraktur festgestellt worden), genauso wenig wie der Bericht über die beim Eintrag von Dr. N. erwähnte Notfallkonsultation im Spital O., bei welcher dem Beschwerdeführer eine Arbeitsunfähigkeit bis 7. Juli 2021 attestiert worden sei. Die E.-Ärztin stellte beim Untersuch vom 5. Juli 2021 eine minime Schwellung über dem Grundgelenk Dig II fest, "dort auch noch leichte DDo, Schmerzen bei Flexion /