• Die Vorinstanz holte bei der E.-Praxis zur Ergänzung des medizinischen Dossiers Informationen ein im Zusammenhang mit einer vorgängig zum Ereignis vom 25. Januar 2023 stattgefundenen Behandlung wegen schon früher aufgetretenen Handbeschwerden (vgl. dazu Suva-act. 22). Gemäss der in der E.-Praxis erfassten Krankengeschichte war der Beschwerdeführer diesbezüglich am 5. Juli 2021 bei der E.-Ärztin Dr. N. vorstellig geworden, nachdem er am 3. Juli 2021 am Automaten geboxt hatte und danach starke Handgelenksschmerzen aufgetreten waren. Offenbar war im Zusammenhang mit diesem Vorfall am 4. Juli 2021 auf der Notfallaufnahme eine Röntgenaufnahme gemacht worden;