• In der Folge attestierte Dr. G. dem Beschwerdeführer, dem eine Arbeit ohne Hände nicht möglich sei, für die Zeit vom 18. April 2023 bis zum 2. Mai 2023 eine vollständige Arbeitsunfähigkeit zur Ruhigstellung des Handgelenks (Suva-act. 6 und 8) und verordnete ihm Ergotherapie (Suva-act. 10). Ausserdem veranlasste sie eine fachärztliche Abklärung in der Orthopädie L.