Schliesslich übergab die Vorinstanz das komplettierte medizinische Dossier der internen Versicherungsmedizin zur Beurteilung (Suva-act. 12 ff.). Mit Kurzbeurteilungen vom 11. August und 21. September 2023 verneinte Suva-Arzt Dr. H., dass der Unfall vom 25. Januar 2023 mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu zusätzlichen strukturellen Läsionen geführt habe, welche objektivierbar seien. Auch ein Rückfall zum früheren Vorfall vom 3. Juli 2021 wurde verneint. Die vorübergehend nötige, zum Ereignis vom 25. Januar 2023 kausale Behandlung sei seit dem 30. Januar 2023 abgeschlossen (Suva-act. 20 und 25).