B. Am 25. Januar 2023 zog sich der Beschwerdeführer während der Arbeit an der rechten Hand eine Schnittwunde zu, als er beim Tragen eines Gegenstandes1 zwischen diesem und dem Werkstattwagen eingeklemmt wurde (Suva-act. 1). Bei der unmittelbar nach dem Vorfall erfolgten Notfallkonsultation im Spital D. wurde ein "Quetschtrauma der Weichteile interdigital zwischen Dig I und Dig. II rechts" festgestellt, konkret eine "2 cm lange, scharf begrenzte 1 Gemäss Schadenmeldung UVG (SUVA-act. 1) handelte es sich um eine "Anhängertür"; im Spital D. ist