A. Der am xx.xx.xxxx geborene A. (nachfolgend: Beschwerdeführer) wurde von der C. AG in D. von August 2020 bis August 2024 als Mechaniker angestellt. Für die Dauer des zum Vornherein befristeten Arbeitsverhältnisses wurde er bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt Suva (nachfolgend: Vorinstanz) obligatorisch gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten versichert.