Gegenstand Leistungen der Unfallversicherung Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der Suva vom 4. Januar 2024 Rechtsbegehren a) des Beschwerdeführers: 1. Ziffer 1 des Dispositivs des Einsprache-Entscheids vom 04. Januar 2024 sei aufzuheben und die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, auch ab 05. Oktober 2023 weiterhin sämtliche Leistungen gemäss UVG zu erbringen. 2. Ziff. 2 des Dispositivs des Einsprache-Entscheids vom 04. Januar 2024 sei aufzuheben und dieser Beschwerde sei aufschiebende Wirkung zu erteilen;