So wird normiert, dass die durch den Aufenthalt in einem Wohnheim für Behinderte entstehenden Kosten höchstens bis zu einem Betrag von 230 Franken pro Aufenthaltstag berücksichtigt werden (Abs. 2). Die durch den Aufenthalt in einem Alters- und Pflegeheim anrechenbare Tagestaxe für Pension und Betreuung beträgt höchstens 185 Franken (Abs. 3).