ELV anerkannt ist, ist ebenfalls eine Heimberechnung vorzunehmen (Wegleitung des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV [WEL], Rz. 3143.14; URS MÜLLER, Rechtsprechung des Bundesgerichts zum ELG, 3. Aufl. 2015, N. 128 zu Art. 9 ELG).