6.36 ff.). Die Versicherte liess am 20. Oktober 2023 durch das Unternehmen E. Einsprache erheben. In der betreffenden Eingabe wurde konkret gefordert, die Ergänzungsleistungen seien mit Seite 2 Wirkung ab dem 1. März 2023 unter Berücksichtigung der tatsächlich anfallenden Tagestaxe des Heimes für Hotellerie (Kost und Logis) und Betreuung zu verfügen (act. 6.43). Mit Entscheid vom 10. Januar 2024 wurde die Einsprache abgewiesen (act. 2.1).