B. Mit Verfügung vom 4. Oktober 2023 hielt die Ausgleichskasse gegenüber der Versicherten fest, dass die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Ergänzungsleistungen ab März 2023 erfüllt seien. Für die Zeit vom 1. bis 31. März 2023 bezifferte sie den Betrag der Ergänzungsleistungen auf Fr. 563.--, vom 1. April bis 31. Mai 2023 auf Fr. 450.--, und ab dem 1. Juni 2023 auf Fr. 683.--. Im Rahmen der Festlegung der EL-Ansprüche wurde bei den anerkannten Ausgaben unter dem Titel Heimaufenthalt eine Tagestaxe von Fr. 33.-- berücksichtigt.