Gegenstand Ergänzungsleistungen Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden vom 10. Januar 2024 Rechtsbegehren I. der Beschwerdeführerin: 1. Der angefochtene Einspracheentscheid vom 10. Januar 2024 sei aufzuheben. 2. Die Ergänzungsleistungen für die Beschwerdeführerin seien mit Wirkung ab dem 1. März 2023 unter Berücksichtigung der tatsächlichen Fremdplatzierungskosten für Hotellerie (Kost und Logis) und Betreuung neu zu berechnen und zuzusprechen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdegegnerin.