Seite 18 Demgemäss erkennt das Obergericht: 1. Die Beschwerde von A. wird gutgeheissen. Die angefochtene Verfügung vom 9. Juli 2024 wird aufgehoben und die Vorinstanz verpflichtet, dem Beschwerdeführer für die Zeit von April 2024 bis Februar 2025 eine volle Invalidenrente auszurichten. 2. Die Gerichtskosten von Fr. 800.-- werden auf die Staatskasse genommen. Die Gerichtskasse wird angewiesen, dem Beschwerdeführer den geleisteten Kostenvorschuss zurückzuerstatten.