wäre, für die verhältnismässig kurze Zeit bis zur Pensionierung tatsächlich noch angestellt hätte, erscheint unrealistisch: Stellen, die dem eingeschränkten Anforderungsprofil des Beschwerdeführers entsprechen würden, mögen zwar auf dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt theoretisch vorhanden sein, aber mit überwiegender Wahrscheinlichkeit lassen sich genügend jüngere Interessenten finden, deren Anstellung für die potentiellen Arbeitgeber mit tieferen Kosten verbunden wäre und bei denen keine Bedenken mit Bezug auf die im Fall des Beschwerdeführers vorhandene krankheitsbedingte Vorgeschichte (längere Abwesen-