• An dieser Rechtsprechung wurde auch in neueren Urteilen festgehalten: Im Urteil 8C_295/ 2023 vom 14. November 2023 hielt das Bundesgericht unverändert daran fest, dass das fortgeschrittene Alter zwar einen invaliditätsfremden Faktor darstelle, aber rechtsprechungsgemäss dennoch zusammen mit weiteren persönlichen und beruflichen Gegebenheiten dazu führen könne, dass die einer versicherten Person verbliebene Resterwerbsfähigkeit auf dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt realistischerweise nicht mehr nachgefragt werde (E. 8.1.1).