Seite 15 Aktivitätsdauer von weniger als einem Jahr ganz offensichtlich nicht interessant gewesen, so dass die angestammte Restarbeitsfähigkeit schwerlich zu verwerten war. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung könne auch nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die Person auf dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt ihre volle Arbeitsfähigkeit für eine adaptierte Tätigkeit noch hätte verwerten können.