Namentlich der Umstand, dass die Person nur ein Jahr vor der Pensionierung stehe, würde einen durchschnittlichen Arbeitgeber realistischerweise von einer Anstellung abhalten, dies namentlich wegen der hohen Arbeitgeberbeiträge an die obligatorische Berufsvorsorgeversicherung und der Tatsache, dass genügend andere Personen in jungem und mittleren Alter die für diese Person adaptierte Arbeitsplätze ebenfalls stark nachfragen würden. Entsprechend ergebe eine Gesamtwürdigung, dass die der betroffenen Person theoretisch verbliebene Resterwerbsfähigkeit auf dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt realistischerweise nicht mehr nachgefragt werde.