Der ausgeglichene Arbeitsmarkt ist ein theoretischer und abstrakter Begriff (vgl. dazu die übersichtliche Zusammenfassung der Thematik in der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichts im Urteil 8C_222/2024 vom 23. Januar 2025 E. 3.2.1 m.w.H.). Er berücksichtigt die konkrete Arbeitsmarktlage nicht, umfasst in wirtschaftlich schwierigen Zeiten auch tatsächlich nicht vorhandene Stellenangebote und sieht von den fehlenden oder verringerten Chancen gesundheitlich Beeinträchtigter ab, tatsächlich eine zumutbare und geeignete Arbeitsstelle zu finden.