Ob dem Beschwerdeführer je wieder ein Vollzeitpensum in adaptierter Tätigkeit zumutbar wurde bzw. falls ja, ab welchem Zeitpunkt, lässt sich gestützt auf die vorhandenen medizinischen Unterlagen nicht abschliessend beantworten: Ausgewiesen ist letztlich nur, dass Dr. G. anfangs Januar 2024 noch davon ausging, der Beschwerdeführer werde ab März 2024 voraussichtlich wieder eine 50%-ige Arbeitsfähigkeit adaptiert erlangen. Ob sich diese Prognose später tatsächlich bestätigt hat, ist nicht bekannt.