Bei der weiteren postoperativen Kontrolle Ende März 2023 wurde von einem erfreulichen Verlauf berichtet, ohne dass dem Beschwerdeführer bereits konkret eine ganze oder teilweise Arbeitsfähigkeit attestiert worden wäre; es finde eine weitere Kontrolle am 25. Mai 2023 statt und danach dürfe der Beschwerdeführer "wieder arbeiten und sich 100% voll belasten" (IV-act. 52, S. 26). In den vorinstanzlichen Akten ist soweit ersichtlich kein weiterer Bericht von Dr. F. über die Verlaufskontrolle vom 25. Mai 2023 enthalten;