Der erste Bericht von Dr. F. datiert vom 2. März 2023 und erwähnt, dass die Bandscheibenoperation grundsätzlich gut verlaufen sei. Damals attestierte Dr. F. dem Beschwerdeführer (vorläufig) eine (volle) Arbeitsunfähigkeit für 4 Wochen, dies bei "Wiedervorstellung in meiner Sprechstunde in 4 Wochen" (IV-act. 42, S. 7 unten). Bei der weiteren postoperativen Kontrolle Ende März 2023 wurde von einem erfreulichen Verlauf berichtet, ohne dass dem Beschwerdeführer bereits konkret eine ganze oder teilweise Arbeitsfähigkeit attestiert worden wäre;