• Was die Einschätzung von Dr. G. betrifft, ist im RAD-Bericht vermerkt: "Orthopäde Dr. G. 04/2024: schönes Ergebnis, bessert, Fortschritte, 50% adapt. AF ab 03/ 2024". Der RAD-Arzt ging demgemäss also nicht davon aus, dass Dr. G. dem Beschwerdeführer eine volle Arbeitsfähigkeit adaptiert attestiert hat. Dies war auch nicht der Fall (vgl. dazu oben E. 2.2b).