• Dr. G. untersuchte den Beschwerdeführer am 15. Mai 2023 wegen chronischen Schmerzen im linken Kniegelenk und sah die Indikation für ein künstliches Kniegelenk gegeben. Im Bericht vom 16. Mai 2023 wird erwähnt, dass der Beschwerdeführer seit 28. Februar 2023 voll arbeitsunfähig und schmerzgeplagt sei (IV-act. 42, S. 9). Somit konnte der Beschwerdeführer also seine Arbeit nicht Ende Mai 2023 wieder aufnehmen, wie dies Dr. F. Ende März 2023 – allerdings lediglich mit Bezug auf die Bandscheibenprobleme und nicht mit Bezug auf die Kniebeschwerden – noch in Aussicht gestellt hatte (IV-act. 52, S. 26 unten und S. 33).