Auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung wurde verzichtet, ebenso wie auf die Durchführung eines weiteren Schriftenwechsels. Nachdem die Parteien auf die Einreichung weiterer Eingaben stillschweigend verzichteten, wurde die Streitsache direkt zur Beratung an der Sitzung der dritten Abteilung des Obergerichts vom 20. Mai 2025 traktandiert und mit vorliegendem Urteil darüber entschieden. D. Auf weitere Einzelheiten im Sachverhalt und in den vorinstanzlichen Akten sowie auf die Argumente der Parteien in den Rechtsschriften wird, soweit entscheidrelevant, in den nachfolgenden Erwägungen noch näher eingegangen. Erwägungen 1. Formelles