Die Vorinstanz ersuchte nach der Komplettierung des Dossiers wiederum den RAD um eine Einschätzung der Eingliederungsfähigkeit. Im RAD-Bericht vom 22. Mai 2024 (IV-act. 53) gelangte Dr. D. zum Schluss, die gesundheitlichen Probleme führten "in einer entsprechend leidensadaptierten Tätigkeit zu keiner relevanten dauerhaften Handicapierung. Die Halswirbelsäule sowie das Knie heilen gut."