Seite 2 Nach Einholung von Arztberichten und Abklärungen beim Arbeitgeber legte die Vorinstanz das Dossier dem RAD vor und ersuchte um Beurteilung der Eingliederungsfähigkeit. Dr. D. hielt im RAD-Bericht vom 10. März 2021 fest, die Behandlung sei im November 2020 abgeschlossen worden und es liege keine dauerhafte therapierefraktäre gesundheitliche Handicapierung vor. Es sei "eine Frage der Zeit, so der V. wieder in Bälde 100% AF ist" (IV-act. 25, S. 2).