Gegenstand Rente der Invalidenversicherung Beschwerde gegen die Verfügung der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden vom 9. Juli 2024 Rechtsbegehren a) des Beschwerdeführers: 1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 9. Juli 2024 sei aufzuheben und es sei gegenüber dem Beschwerdeführer eine ganze Rente der Invalidenversicherung seit dem 1. April 2024 auszurichten. 2. Die Verfahrenskosten seien der Beschwerdegegnerin aufzuerlegen und diese sei zu verpflichten, den Beschwerdeführer angemessen zu entschädigen (zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuern). b) der Vorinstanz: