3.7 In medizinischer Hinsicht sei noch auf eine Beurteilung des vertrauensärztlichen Dienstes der BB. vom 1. November 2023 hingewiesen. In der betreffenden Stellungnahme kommt der zuständige Arzt zum Schluss, es lasse sich nicht mit dem Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit objektiv nachweisen, dass die gesundheitlichen Beschwerden, welche über die akuten Folgen der Covid-Infektion hinausgingen, im Zusammenhang mit der Infektion vom November 2020 stünden (act. 6/M76). Eine nähere Auseinandersetzung mit der fraglichen Beurteilung erübrigt sich indes.