Davon abgesehen kann dem "Formular zum Ereignis" – anders als der Beschwerdeschrift – nicht entnommen werden, dass Mindestabstände nicht hätten eingehalten werden können oder bestimmte PatientInnen beim Gespräch mit der Versicherten keine Schutzmaske getragen hätten. Im "Formular zum Ereignis" erklärte die Versicherte sowohl im Zusammenhang mit der Frage "Hatten Sie direkten Kontakt mit einer Covid-19 infizierten Person" als auch der Frage "Hatten Sie auch Kontakt zu infizierten Arbeitskollegen und Kolleginnen", es seien die normalen Schutzmassnahmen gemäss Vorgaben des BAG und des Gesundheitsdepartementes des Kantons St. Gallen getroffen worden.