der betreffende Entscheid wurde vom Bundesgericht mit Urteil 8C_378/2024 vom 30. Oktober 2024 bestätigt). Wie die Versicherte unter Verweis auf bestimmte Publikationen darlegt, mag es sein, dass in gemeinschaftlichen Wohnformen, wie sie für Altersheime typisch sind, das Risiko einer Infizierung erhöht ist. Das ändert aber nichts daran, dass es – was das Alterspflege-Personal angeht – an einer für die berufliche Tätigkeit