2.5 Gemäss einem neuen bundesgerichtlichen Urteil (8C_582/2022 vom 12. Juli 2024) fällt eine Leistungspflicht des Unfallversicherers im Fall einer in einer Klinik tätigen Psychologin ausser Betracht, wenn sie keine akut am Covid-19-Virus erkrankten Patienten betreute. Das Bundesgericht erwog, dass die Zusammenhangsfrage - entsprechend dem Wortlaut der Doppelliste von Ziff. 2 lit. b des Anhangs 1 zur UVV - vom Verordnungsgeber aufgrund arbeitsmedizinischer Erkenntnisse vorentschieden ist.