A. Die am XX.XX.XXXX geborene AA. (nachfolgend: die Versicherte oder Beschwerdeführerin), war seit dem 1. Juli 2013 als Leiterin Pflege und Betreuung bei der Einrichtung "CC." angestellt und dadurch bei der BB. (fortan: BB. oder Vorinstanz) gegen Berufskrankheiten versichert. Mittels des Formulars UVG teilte die Arbeitgeberin der Versicherten am 18. Dezember 2020 der BB. mit, dass die Versicherte seit dem 2. November 2020 zufolge einer Infizierung mit Covid-19 zu 100 % arbeitsunfähig sei (act. 6/A1). Die BB. liess der Versicherten folglich das "Formular zum Ereignis" zukommen, welches diese am 29. Dezember 2020 ausfüllte (act. 6/A4).