Sowohl in dieser wie auch in der letzten Arbeitsstelle habe er während der Anstellung viele Arztbesuche gehabt, was der Belegschaft ebenfalls nicht verborgen geblieben sei. In einer Nachricht an die C. vom 2. August 2016 hatte der Kläger ausserdem ausgeführt, er möchte betonen, dass die neue 100%-Anstellung bei der F. auf seinen eigenen Wunsch geschehen sei. Leider sei die Suche nach einer 50%-Stelle nicht von Erfolg gekrönt gewesen. Er habe sich also gegen die Empfehlung seines Psychiaters gestellt. Mit dem Hausarzt sei dies ebenso thematisiert worden. Für ihn sei es ein Versuch, um herauszufinden, wo er stehe, und was machbar sei.