Seite 11 Zusammenfassend ist klar festzuhalten, dass zwischen der Arbeitsunfähigkeit, die anlässlich des ersten Vorsorgeverhältnisses eintrat, und jener, die schliesslich zur Invalidität führte, ein sachlicher Zusammenhang besteht. Im Übrigen wird dies auch von keiner der beiden Parteien in Frage gestellt.