Bezüglich Krankheitsverlauf sei ausserdem noch auf die Bemerkung der I. hingewiesen, dass es nach dem Verlust des Arbeitsplatzes Anfang 2016 nicht zu einer Stabilisierung gekommen sei, obwohl dies zufolge der Entpflichtung durchaus denkbar gewesen wäre; vielmehr sei eine Akzentuierung der Problematik eingetreten, mit jetzt berichteten Fieberschüben und anderen somatischen Symptomen, die dann auch infektiologisch abgeklärt worden seien, ohne dass Entzündungsparameter hätten nachgewiesen werden können. Festgestellt worden sei dann im Juli 2016 eine Sinusbradycardie (act. 6.10, S. 29).