Vergleicht man diesen Gesundheitszustand mit jenem, der sich anlässlich der zweiten IV-Anmeldung im November 2017 vorlag, so präsentierte sich jener ganz ähnlich. Der Kläger umschrieb seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen im einschlägigen Anmeldeformular folgendermassen: Erschöpfung, Müdigkeit, Schwindel, Rückenprobleme (sporadisch), hohe Infektanfälligkeit, Ängste, Depressionszustände, psychosomatische Beschwerden, Tinnitus, Morbus Menière, Neurasthenie (IV-act. 25).