3.3 3.3.1 Zwischen der während der Dauer eines Vorsorgeverhältnisses bestandenen Arbeitsunfähigkeit und der allenfalls erst später eingetretenen Invalidität muss wie erwähnt sowohl in sachlicher als auch in zeitlicher Hinsicht ein Konnex bestehen. Ein enger zeitlicher Zusammenhang liegt vor, wenn die versicherte Person nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, deren Ursache zur Invalidität geführt hat, nicht während längerer Zeit wieder arbeitsfähig war.