(IV-act. 47.). Die F. begründete die Kündigung in einem Schreiben an den Versicherten namentlich damit, er habe ein ungenügendes Teamverhalten gezeigt, geschulte Prozesse und Vorgehensweisen nicht eingehalten, auf Einladungen oder Mails von Vorgesetzten oft nicht reagiert und keine Eigeninitiative entwickelt, um neue Arbeiten anzupacken (IV-act. 47, S. 10). Seit Beendigung der Anstellung bei der F. ist der Kläger krankheitsbedingt nicht mehr arbeitstätig gewesen.