Seite 3 dessen Anstellung bei der F. Sowohl die E. als auch die F. hat ihren Sitz in G., wobei es noch zu beachten gilt, dass letztere per 3. Juli 2023 aus dem Handelsregister gelöscht wurde. Die Befugnis des Klägers, vor den Gerichten des Kantons Appenzell Ausserrhoden gegen die Beklagte 1 und die Beklagte 2 vorzugehen, ist somit ohne weiteres gegeben.