Die Beklagte 1, eventualiter Beklagte 2, hat die Befreiung von der Beitragspflicht zu gewähren gemäss nachfolgenden Ausführungen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) zulasten der Beklagten. II. der Beklagten 1: Es sei die Klage, soweit sie sich gegen die Beklagte 1 richte, vollumfänglich abzuweisen. III. der Beklagten 2 (keine Stellungnahme eingereicht) Sachverhalt