4.4 Bei Gegenüberstellung des Valideneinkommens von Fr. 82'099.-- und des Invalideneinkommens von Fr. 32'227.-- resultiert ein Erwerbsausfall von Fr. 49'872.-- bzw. ein IV-Grad von aufgerundet 61 % ([ Fr. 49'872.-- / Fr. 82'099.--) x 100). Dies entspricht einer Dreiviertelsrente. In zeitlicher Hinsicht sei erwähnt, dass beim Beschwerdeführer zunächst vom 13. Juni 2019 bis 31. Oktober 2021 eine volle Arbeitsunfähigkeit vorlag. Dafür erhielt er von der Invalidenversicherung nach abgelaufenem Wartejahr ab Juni 2020 eine ganze Rente gesprochen. Diese liegt nicht im Streit. Ab November 2021 bestand nur noch eine 40%ige Arbeitsunfähigkeit.