ee) Zusammenfassend rechtfertigen die Aspekte "Alter" bzw. "Dienstalter" sowie "Teilzeit" einen Abzug vom Tabellenlohn. Dieser ist auf 10 % festzusetzen. Das oben ermittelte Invalideneinkommen reduziert sich so auf Fr. 32'227.-- (Fr. 35'807.-- x 0.9).