Seite 11 b) Der Durchschnitt für die Jahre 2014 bis 2018 beträgt – wie die Vorinstanz korrekt berechnet hat – Fr. 79'747.--. Zu berücksichtigen ist zusätzlich die Nominallohnentwicklung, und zwar bis ins Jahr 2022, denn auf der Grundlage dieses Jahres wird auch das Invalideneinkommen bestimmt (vgl. dazu nachstehend E. 4.3). Die Nominallohnentwicklung ist in Bezug auf die einzelnen Jahreseinkünfte gesondert zu ermitteln.