Es hängt ausschliesslich mit diesen weiteren Tätigkeiten zusammen, dass sich das Einkommen von 2001 bis 2008 in einem höheren Rahmen bewegte. Arbeitete aber der Versicherte ab dem Jahr 2009 weder für die I. noch für die K., können die vormals erzielten entsprechenden Einkünfte in Bezug auf die Frage, was der Beschwerdeführer im Gesundheitsfall heute hypothetisch verdienen würde, keine Rolle spielen. Dafür liegen die betreffenden Tätigkeiten zeitlich zu lange zurück.