Allerdings entsprechen diese Einkünfte nicht der Validentätigkeit des Versicherten. Der IK-Auszug macht deutlich, dass der Beschwerdeführer von 2009 bis 2018 nur für einen Arbeitgeber tätig war, konkret für die G. bzw. ab dem Jahr 2016 für die H. In den Jahren 2001 bis 2008 hingegen hatte der Versicherte anscheinend – neben der G. – noch für einen weiteren Arbeitgeber gearbeitet, konkret für die I. Im Jahr 2002 sowie von 2006 bis 2008 kamen zudem noch Einkünfte von der K. hinzu. Es hängt ausschliesslich mit diesen weiteren Tätigkeiten zusammen, dass sich das Einkommen von 2001 bis 2008 in einem höheren Rahmen bewegte.