3.3 Anzufügen ist, dass laut der Beschwerdeschrift beim Versicherten ein Schilddrüsenknoten diagnostiziert worden sein soll. Der Beschwerdeführer reichte diesbezüglich in diesem Beschwerdeverfahren einen CT-Bericht des E. vom 18. März 2024 sowie einen Bericht des F., vom 22. Mai 2024 zu den Akten (act. 2.3 f.). Aus den neu vorgelegten Berichten ergibt sich nicht, welche versicherungsmedizinischen Konsequenzen die neuen Befunde haben. Auch der Versicherte äussert sich dazu nicht konkret. Mit Blick darauf können die fraglichen Berichte im vorliegenden Verfahren nicht weiter berücksichtigt werden.