Wesentlich beim Exploranden sei die psychiatrische Validierung. Es könne bei ihm eine Persönlichkeitsänderung nach Extrembelastung bei gewissenhaften und kränkbaren Persönlichkeitseigenschaften und nach somatischen Erkrankungen mit Arbeitsplatzverlust diagnostiziert werden. Der Explorand befinde sich in adäquater therapeutischer und medikamentöser Behandlung. Die Diagnose, die mit Verbitterung und Enttäuschung einhergehe und den Exploranden in allen Lebensbereichen betreffe, begründe eine deutliche Einschränkung der Arbeitsfähigkeit aus psychiatrischer Sicht, jedoch keine aufgehobene Arbeitsfähigkeit.