3.1.2 Im Rahmen ihrer Gesamtbeurteilung (act. 7.2/118, S. 8 f.) hielten die Gutachter fest, die geklagten Beschwerden am Bewegungsapparat seien primär orthopädisch, ergänzend neurologisch validiert. Beim Exploranden liege ein chronisches lumbales bis intermittierend thorakales Schmerzsyndrom vor, bei Status nach Massenvorfall LWK4/5 im Jahre 2020. Aktuell zeige sich keine radikuläre Symptomatik. Zudem bestünden die chronischen Becken-, Hüft- und Beinbeschwerden bds. bei degenerativen Veränderungen mit rechtsbetonter Coxarthrose. Weitere Beschwerden seien einem chronischen, unspezifischen, multilokulären Schmerzsyndrom zuzuordnen.