Nachdem der RAD das Gutachten am 11. Dezember 2023 für schlüssig befunden hatte (act. 7.2/119), erliess die IV-Stelle am 21. Februar 2024 einen Vorbescheid, in welchem sie dem Versicherten ab dem 1. Juni 2020 eine ganze Rente, und ab dem 1. Februar 2022 eine halbe Rente in Aussicht stellte (act. 7.2/120). An diesem Bescheid hielt sie auch auf einen vom Versicherten erhobenen Einwand hin mit Verfügung vom 6. Mai 2024 fest (act. 2.1).