Die gutachterlichen Untersuchungen fanden zwischen dem 7. August und dem 25. Oktober 2023 statt. Exploriert wurden folgende Disziplinen: Allgemeine innere Medizin, Psychiatrie, Orthopädie, Neurologie, Urologie, Ophtalmologie sowie Otorhinolaryngologie. Dem mit Redaktionsdatum vom 15. November 2023 erstatteten Gutachten ist zu entnehmen, dass die Arbeitsfähigkeit in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit als B. aufgehoben ist. Adaptiert bestehe eine Arbeitsunfähigkeit von 40 % (act. 7.2/118). Nachdem der RAD das Gutachten am 11. Dezember 2023 für schlüssig befunden hatte (act.